Sicherheitsunterweisung der Einsatzkräfte
Aufgrund der ehrenamtlichen Aufgabenwahrnehmung genießen
Einsatzkräfte der DLRG den Schutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese staatliche Versicherung ist aber an Bedingungen geknüpft.
Demnach besteht für persönliche Schutzausrüstung, welche gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, eine Pflicht zur besonderen Unterweisung mit theoretischen und praktischen Inhalten über die Benutzungsinformationen
Dazu gehört auch die Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken, also Schwimmhilfen/Auftriebsmittel und Rettungswesten.
Hieraus ergibt sich für die DLRG als Unternehmer die Pflicht, dass jährlich Unterweisungen stattfinden und diese auch dokumentiert werden.
Eine solche Sicherheitsunterweisung für Einsatzkräfte des DLRG-Bezirks Schwäbisch Hall hat vor Kurzem stattgefunden. Weiterhin berichteten der Leiter Einsatz des Bezirks, Markus Belschner, und Katrin Taller, Ressortleiterin Tauchen, über aktuelle Entwicklungen im Einsatzbereich.